Migration und Integration – Wissenschaftliche Politikberatung wird fortgesetzt
Der Sachverständigenrat für Migration und Integration (SVR) als unabhängiges interdisziplinäres Expertengremium der wissenschaftlichen Politikberatung wird seine Arbeit fortsetzen – nun finanziert durch den Bund.
Zwölf Jahre nach der von Stiftung Mercator und VolkswagenStiftung initiierten Gründung durch acht private Stiftungen beschloss das Kabinett den vollständigen Übergang des Sachverständigenrats für Migration und Integration in die institutionelle Förderung des Bundes ab Januar 2021. Über die Jahre hinweg beteiligten sich insgesamt zehn deutsche Stiftungen an der Finanzierung des SVR, mit insgesamt über 7,5 Millionen Euro. Die VolkswagenStiftung unterstützte den SVR mit rund 2,6 Millionen Euro. Entsprechend dem Selbstverständnis von Stiftungen als Impulsgeber und Ermöglicher von Modellen war jedoch keine Dauerfinanzierung vorgesehen.
Anlässlich des Übergangs dankte die aktuelle SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Petra Bendel den Stiftungen für das Vertrauen und die langjährige Förderung sowie der Bundesregierung für das Mandat, die Arbeit fortzusetzen. "Das Sachverständigengremium begreift den Übergang in die staatliche Förderung als Anerkennung der geleisteten Arbeit, aber auch als Verpflichtung, seinen Bewertungen und Einschätzungen weiterhin allein wissenschaftliche Kriterien zugrunde zu legen."
Dem interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat für Integration und Migration gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die in ihren Disziplinen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Integration und Migration verfügen müssen und auf wissenschaftlichem Gebiet international ausgewiesen sind. Sie sind auf Zeit berufen und erstellen kollegial verantwortete Gutachten und Stellungnahmen. Ihre Ausarbeitungen wie etwa die Jahresgutachten und das zuletzt im Dezember 2020 erschienene SVR-Integrationsbarometer, aber auch Fakten- und Positionspapiere sollen Politik und Fachöffentlichkeit sowie der Allgemeinheit zur Orientierung dienen. "In seinen Bewertungen und Einschätzungen ist der Sachverständigenrat für Integration und Migration allein wissenschaftlichen Kriterien verpflichtet", heißt es im Einrichtungserlass des Bundes.
Weitere Informationen zum SVR und den Übergang in die Förderung durch den Bund finden Sie auf der Website des SVR unter Bundesfinanzierung.