Neuer Erklärfilm: Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Ein neuer Erklärfilm gibt Einblicke, wie das Antragsverfahren der VolkswagenStiftung abläuft. Aus diesem Anlass berichtet die Leiterin der Förderabteilung, Dr. Henrike Hartmann, im Interview davon, worauf bei der Begutachtung geachtet wird, und was Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beachten sollten, um mit einem Antrag überzeugen zu können.
Die VolkswagenStiftung fördert Wissenschaft und vergibt als private und unabhängige Stiftung Fördergelder – allein im Jahr 2019 sind mehr als 253 Millionen Euro an wissenschaftliche Institutionen im In- und Ausland freigegeben worden. Über 2.000 Anträge haben die Stiftung letztes Jahr erreicht. Aber wie funktioniert das Förderverfahren der Stiftung? Wer entscheidet wann und wie über die Vergabe der Fördermittel? Was sollten Antragstellerinnen und Antragsteller beachten? Darauf geht ein neuer Erklärfilm zum Antragsverfahren ein.
Interview mit Dr. Henrike Hartmann
Eine der dringendsten Fragen, die sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen, vorweg: Was macht einen guten Förderantrag aus?
Henrike Hartmann: Ein ganz wesentlicher Faktor, meiner Erfahrung nach, ist eine hervorragende Zusammenfassung. Das ist die Eintrittskarte, die muss sitzen. Vorher sollten sich Forschende aber noch eine ganz andere Frage stellen.
Welche ist das?
Henrike Hartmann: Es ist zunehmend der Fall, dass insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei so vielen Institutionen wie möglich Anträge stellen, um ihre Chancen zu erhöhen. Das ist in Zeiten von hohem Drittmitteldruck verständlich, aber nicht zielführend. Zu Beginn sollte die Frage stehen, zu welcher Förderinstitution und zu welcher Initiative passt mein Forschungsvorhaben wirklich? Damit setzt man die eigenen Ressourcen am sinnvollsten ein – und schont gegebenenfalls auch die aller anderen Beteiligten.
Die VolkswagenStiftung hat allein mehr als zwei Dutzend verschiedene Förderinitiativen. Was kann dem wissenschaftlichen Nachwuchs bei dieser Einordnung helfen?
Henrike Hartmann: Die Interessentinnen und Interessenten sollten sich zunächst auf der Homepage alle relevanten Informationen zur Initiative holen, insbesondere das Dokument "Information zur Antragsstellung". Und dann ermutigen wir dazu, zum Hörer zu greifen! Manche befürchten, uns damit zu stören, aber das ist ganz klar eine Fehlannahme. Bei uns beraten die jeweiligen Förderreferentinnen und -referenten zu ihrer Initiative und klären die Passgenauigkeit gern im Vorfeld mit den Antragstellerinnen und Antragstellern. Dass wir für die Klärung solcher Fragen zur Verfügung stehen, gehört zum Selbstverständnis unserer Arbeit.
Ist der Antrag gestellt, beginnt für die meisten häufig eine Zeit des bangen Wartens. Was passiert mit dem Antrag, sobald er die Stiftung erreicht hat?
Henrike Hartmann: Nach einer Vorprüfung durch die Förderreferentinnen und -referenten beginnt der Begutachtungsprozess. Es gibt jedoch nicht einen Begutachtungsprozess, sondern ganz verschiedene, passgenau für jede Förderinitiative. Wir reflektieren für jede einzelne, was ein geeignetes Verfahren ist. Damit können wir der Ausschreibung und der Zielsetzung der Initiative gerecht werden, aber auch sicherstellen, dass der Prozess für alle Beteiligten möglichst effizient gestaltet ist.
Weiterführende Informationen
Alle wichtigen Informationen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Antrag stellen wollen, sind auf der Seite "Für Antragstellerinnen und Antragsteller" zusammengefasst.
Was wir nicht fördern
Um Forschenden die Mühe eines Antrags in aussichtslosem Fall zu ersparen, kommuniziert die Stiftung auf ihrer Internetseite alle Kriterien, die eine Förderung ausschließen. Es gibt etwa keine Möglichkeit für eine allgemeine Studien- oder Graduiertenförderung in Form von Einzelstipendien, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können ausschließlich im Rahmen der Initiativen gefördert werden.