Thema Tierversuche – Stiftung bezieht Stellung

Die VolkswagenStiftung fördert verantwortungsbewusste Forschung – und antwortet auf Vorwürfe über "unwissenschaftliche Tierversuche".

Die Organisation PETA hat eine Petition initiiert, in der sie der VolkswagenStiftung vorwirft, "unwissenschaftliche Tierversuche" zu fördern. Bei der Entscheidung über die Förderung von Forschungsprojekten, die Tierversuche beinhalten, ist die Frage nach ihrer Notwendigkeit sowie möglichen Alternativen für die Stiftung ein sehr wichtiges und deshalb differenziert zu betrachtendes Thema. Durch intensive Begutachtungsprozesse stellt die Stiftung sicher, dass sie ausschließlich kritisch reflektierte und dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienende Projekte der Spitzenforschung fördert. Durch das Zusammenwirken von stiftungsinternen sowie den gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Begutachtungsverfahren werden einzig alternativlose Tierversuche in geförderten Forschungsprojekten durchgeführt, die hohen wissenschaftlichen und ethischen Standards entsprechen und auch vor dem Tierschutzrecht als zulässig und unerlässlich gelten. Die Stiftung als fördernde Einrichtung führt selbst keine wissenschaftlichen Studien oder Versuche durch. Sie beauftragt diese auch nicht.

In welcher Art Förderprojekte können Tierversuche notwendig sein?

Die VolkswagenStiftung fördert Forschungsprojekte in allen Disziplinen, darunter sind viele Beiträge zur Grundlagenforschung. Diese sind essenzielle Voraussetzungen für wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt. Besonders in der Grundlagenforschung lassen sich in einem sehr kleinen Bereich, dazu zählen biomedizinische (z. B. neurowissenschaftliche) Vorhaben, die streng regulierten Studien an Tieren noch nicht durch alternative Methoden ersetzen. Durch die Förderung biomedizinischer Studien leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zu einer Forschung, die der Verantwortung für Mensch und Tier gerecht wird.

Wie sichert die Stiftung, dass nur alternativlose Tierversuche vorgenommen werden?

In Deutschland kontrollieren strenge Vorschriften die tierexperimentelle Forschung, damit sie sich auf ein Minimum beschränkt. Tierversuche dürfen in Deutschland grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt, sie unterliegen einem präventiven Verbot. Selbstverständlich werden sämtliche beantragte Projekte, insbesondere solche, die Tierversuche umfassen, von der Stiftung und den Gutachtern aus der Scientific Community inhaltlich äußerst kritisch diskutiert und geprüft. Dies beinhaltet auch die Frage, ob der zu erzielende Erkenntnisgewinn sich auch durch tierversuchsfreie Ansätze erreichen lässt bzw. ob er den Einsatz von Versuchstieren rechtfertigt.

Was tut die Stiftung, um Alternativen zu Tierversuchen zu unterstützen?

Die Stiftung und insbesondere ihre Förderabteilung verfolgen die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen seit Jahren aufmerksam. Sie steht zu diesem Thema im engen Austausch mit anderen Akteuren der institutionellen Wissenschaftsförderung sowie der Scientific Community im In- und Ausland. Zudem ist die Entwicklung von Alternativ- und Ergänzungsmethoden ein inhärenter Teil der biomedizinischen Forschung und somit in den Förderaktivitäten der Stiftung enthalten. Da die Stiftung in den Naturwissenschaften nahezu ausschließlich Projekte der Grundlagenforschung unterstützt, bezieht sich ihre Förderung auf den Erkenntnisgewinn in den entsprechenden Wissenschaftsbereichen, nicht primär auf die unmittelbare Anwendung und nie auf die Entwicklung von Kosmetika oder Lifestyle-Präparaten.

Wie wirkt die Stiftung mit ihren Geförderten zusammen?

Die Stiftung ist überzeugt, dass die von ihr geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die ethischen Voraussetzungen ihrer Forschung gründlich reflektieren, die ihnen zur Verfügung gestellten Fördermittel verantwortlich einsetzen und geltende Gesetze ohne Ausnahme befolgen. In den mehr als 50 Jahren ihres Bestehens hatte die VolkswagenStiftung keinen Anlass, daran zu zweifeln.

Hintergrundinformationen zur VolkswagenStiftung

Die VolkswagenStiftung ist eine von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachen gegründete eigenständige, gemeinnützige Stiftung privaten Rechts. Seit 1962 erfüllt sie ihren satzungsgemäßen Zweck, Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre in Deutschland zu fördern. Es handelt sich bei ihr ausdrücklich nicht um eine Unternehmensstiftung.

Weiterführende Informationen

Tierschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschversv/BJNR312600013.html

Eine umfassende Broschüre der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Thema "Tierversuche in der Forschung" finden Sie zum Download unter http://www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_standpunkte_perspektiven/tierexperimentelle_forschung/index.html.

Spezielle Gliazellen, sog. Müllerzellen, von Mäusen in Zellkultur (Foto: Nakamura et al. /BMC Cell Biology 2007 via Wikimedia Commons CC BY http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)