Förderentscheidungen bei Nachhaltigkeitsforschung in Niedersachsen: Öffentliches Auswahlkolloquium in Herrenhausen
In der Förderinitiative "Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung" im Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung legen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung Wert auf größtmögliche Transparenz bei der Mittelvergabe. Auch in diesem Jahr werden deshalb Anträge zur Nachhaltigkeitsforschung in einer öffentlichen Gutachtersitzung präsentiert (23. und 24. Mai 2018).
Ob nachhaltiges Lernen, Ernährung, Infrastruktur oder Waldbewirtschaftung – die Bewerbungen um Fördermittel repräsentieren auch in der dritten Ausschreibungsrunde der Initiative "Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung" wieder die Vielfältigkeit der Forschungsgebiete niedersächsischer Hochschulen. Mit der Initiative sollen aktuelle, gesellschaftlich bedeutsame Frage- und Problemstellungen angegangen werden, die sich am Leitziel nachhaltiger Entwicklung orientieren. Die Anträge wurden jeweils von Konsortien mit bis zu fünf Professuren bzw. Arbeitsgruppen eingereicht, unter anderem aus Braunschweig, Clausthal, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wolfenbüttel.
In den ersten beiden Ausschreibungsrunden sind insgesamt 24,3 Mio. Euro für 15 Forschungsvorhaben bewilligt worden. In der aktuellen, dritten Ausschreibungsrunde wurden bis zum Stichtag am 10. Oktober 2017 32 Vorhaben eingereicht, von denen nun neun im Tagungszentrum Schloss Herrenhausen dem Gutachtergremium sowie der Öffentlichkeit präsentiert werden. Neben den Fachgutachterinnen und -gutachtern sind auch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen, an dem Kolloquium teilzunehmen. Im Anschluss an die Vorträge können sie auch ihre Fragen an die Forschergruppen stellen.
"Zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit gehört es, unser Leben und Wirtschaften ressourcenschonend zu gestalten. Die Landesregierung setzt dabei auf die Innovationskraft der Hochschulen. Schlüssel zum Erfolg ist ein interdisziplinäres Zusammenwirken verschiedener Fachgebiete. Das Wissenschaftsministerium verbessert hierzu die Rahmenbedingungen und fördert Initiativen, die zur Lösung großer Zukunftsfragen beitragen", sagt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler.
"Wir freuen uns, erneut dazu beitragen zu können, in einem fairen und transparenten Verfahren Forschungsvorhaben auszuwählen, deren Ergebnisse auch überregional und international große Beachtung finden werden", ergänzt der Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Dr. Wilhelm Krull.
Die beantragten Projekte im Überblick (Link zum Booklet zur Veranstaltung mit detaillierten Projektinformationen):
- Der Nachhaltigkeitsimpact von Sustainable Entrepreneurship: Integrative Bewertungsansätze am Beispiel Landwirtschaft, Ernährung und Bioökonomie (IMPACT) (Hauptantragsteller: Prof. Dr. Jacob Hörisch, Leuphana Universität Lüneburg)
- Lebensraum Schule – Nachhaltigkeit lernen und (er)leben (LeSchuNa) (Hauptantragstellerin: Prof. Dr. Barbara Thies, Technische Universität Braunschweig)
- Kompetenzlabor nachhaltiger Kleinprivatwald – Praxisakteure als Multiplikatoren der sozial-ökologischen Waldnutzung in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der neuen Waldeigentümer(innen) (Hauptantragstellerin: Dr. Nataly Jürges, Universität Göttingen)
- Pflanzlich orientierte Ernährungsstile als Schlüssel zur Nachhaltigkeit (Hauptantragsteller: Prof. Dr. Achim Spiller, Universität Göttingen)
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung der deutschen Stromnetze als Beispiel nachhaltiger Planungsinstitutionen (Hauptantragsteller: Prof. Dr. Simon Fink, Universität Göttingen)
- Transformation durch Gemeinschaft – Prozesse kollektiver Subjektivierung im Kontext nachhaltiger Entwicklung (TransGem) (Hauptantragsteller: Prof. Dr. Thorsten Raabe, Universität Oldenburg)
- Innovative Akzeptanzforschung für nachhaltige Entwicklung durch Gamification (GAME) (Hauptantragsteller: Prof. Dr. Roland Menges, Technische Universität Clausthal)
- Nachhaltige Beteiligung: Akzeptanzsteigerung nachhaltiger Infrastrukturprojekte durch Beteiligung am Beispiel des Lärmschutzes (NaBe-L) (Hauptantragsteller: Prof. Dr.-Ing. Thomas Siefer, Technische Universität Braunschweig)
- Dilemmata der Nachhaltigkeit zwischen Evaluation und Reflexion. Begründete Kriterien und Leitlinien für Nachhaltigkeitswissen. (Hauptantragstellerin: Prof. Dr. Anna Henkel, Leuphana Universität Lüneburg)
Auswahlkolloquium: "Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung"
23. (11:00 bis 17:45 Uhr) und 24. (9:00 bis 13:15 Uhr) Mai 2018
Auditorium, Tagungszentrum Schloss Herrenhausen, Hannover
Die Veranstaltung richtet sich an Verbandsvertreterinnen und -vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und NGOs sowie die wissenschaftsinteressierte Öffentlichkeit. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte weisen Sie in Ihren Medien auf die Veranstaltung hin!
Medienvertreter(innen) sind herzlich eingeladen, an dem Auswahlkolloquium teilzunehmen. Gerne organisieren wir Interviewtermine für Ihre Berichterstattung. Eine Anmeldung wird erbeten an presse(at)volkswagenstiftung.de.
Zum Prozedere: In jeweils 20-minütigen Vorträgen erläutern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihr Vorhaben. Anschließend folgt eine Diskussion über das Projekt, an der sich neben dem Gutachtergremium auch das Publikum aktiv beteiligen kann. Eingeladen sind hierzu interessierte Fachleute ebenso wie engagierte Laien. Am Ende der Veranstaltung wird die Gutachterkommission in einer nichtöffentlichen Sitzung entscheiden, welche Projekte gefördert werden sollen.
Hintergrund Niedersächsisches Vorab
Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der VolkswagenStiftung setzt sich das "Vorab" aus drei Teilen zusammen: Es umfasst zum einen den Gegenwert der jährlichen Dividende auf nominal 77,3 Millionen Euro VW-Aktien, der der VolkswagenStiftung aus der Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen Aktiengesellschaft zusteht, ferner den Ertrag aus der Anlage von 35,8 Millionen Euro aus einem Vertrag mit dem Land Niedersachsen von 1987 sowie zehn Prozent der übrigen zur Verfügung stehenden Fördermittel.