Welche Mittel beantragt werden können, wird im Merkblatt der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften können in den meisten Ausschreibungen 10 % Gemeinkosten ("Overheads") beantragen. Details zu den Gemeinkosten finden Sie im Dokument "Informationen zur Gemeinkostenpauschale", das Sie in unserem Download-Bereich herunterladen können.
Die VolkswagenStiftung fördert grundsätzlich nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden – also den Grundetat einer Institution nicht entlasten und damit den eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtung, wie zum Beispiel den Staat. Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Etatlücken herangezogen werden oder andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen. Die Stiftung stellt auch nicht anderen Forschung fördernden Einrichtungen Mittel für deren allgemeine Förderarbeit zur Verfügung.